Die Straftat eines jungen Menschen ist immer für ihn und seine Familie eine schwierige Situation. Oft tauchen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Hier setzt die Information und Beratung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren ein.

Der SKM berät Jugendliche (14-17 Jahre) und junge Erwachsene (18-21 Jahre)  während des gesamten Strafverfahrens und informiert im persönlichen Gespräch über

  • den Ablauf des Jugendgerichtsverfahren
  • die möglichen Folgen der Straftat
  • die Angebote der Kinder-und Jugendhilfe

Die Hilfe umfasst auch die Betreuung im Jugendarrest und in der Untersuchungshaft. Daneben berät die Jugendgerichtshilfe bei der Frage der Haftentscheidung und wählt alternative Unterbringungsmöglichkeiten zur Untersuchungshaft aus.

Neben der Begleitung im Gerichtsverfahren vermittelt die Jugendgerichtshilfe die möglichen richterlichen Weisungen, wie z.B.

  • Sozialstunden in gemeinnützigen Einrichtungen
  • die Teilnahme am sozialen Trainingskurs / Body – Check Kurs
  • die Teilnahme am Täter-Opfer Ausgleich
  • den Kontakt zu Beratungsstellen

Die Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes und gesetzlich verankert in den §§ 38 des Jugendgerichtsgesetzes und den §§ 52 des Sozialgesetzbuches VIII.

Die Hilfe ist kostenfrei.

 

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