Am Neumarkt führen Brücken über einen Fluss
Erschienen in Westdeutscher Zeitung vom 10.09.2026
Mit einer ungewöhnlichen Aktion machen die Krefelder Betreungsvereine SKM und SkF am Donnerstag, 24. September, auf ihre Arbeit aufmerksam. Unter der Überschrift „Wir sind da. Haltung zeigen, weil Menschen Brücken brauchen“ lassen die Beschäftigten aus der rechtlichen Betreuung von 11 bis 15 Uhr in der Innenstadt einen Fluss entstehen.
Ziel der Aktion ist es, über die Arbeit eines rechtlichen Betreuers zu informieren und die Möglichkeit zu bieten, Fragen zu stellen. „Dies soll zum Abbau der noch immer kursierenden Vorstellungen von Entmündigung und Übergriffigkeit durch den Betreuer führen, die sich trotz mehrerer Änderungen im Betreuungsrecht seit den 1990er-Jahren hartnäckig halten“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Der Fluss besteht aus Plastikfolien, „fließt“ am Neumarkt und enthält Stromschnellen, Wellen und Hindernisse. Diese werden mit den Risiken des Menschenlebens beschriftet, die dazu führen können, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Was genau sich dahinter verbirgt, erläutert Sina Lavendel, die beim SKM in Krefeld diesen Bereich leitet. „Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen erwachsene Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder auch altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu regeln.“
Sie richte sich streng nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Das Betreuungsgericht lege hierfür genau festgelegte Aufgabenbereiche fest, wie zum Beispiel die Gesundheits- oder die Vermögenssorge, Wohnungs- und/oder Behördenangelegenheiten. „Die Selbstbestimmung soll so weit wie möglich erhalten bleiben.“
Info Rechtliche Betreuungen:
Zahlen Im Durchschnitt führt in Krefeld eine Vollzeitkraft etwa 40 bis 45 Betreuungen. Denn die Zahl der Betroffenen ist groß: Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Schätzungen des Bundesverbands der Berufsbetreuer/-innen eine gesetzliche Betreuung. Angestellt sind diese bei den Betreuungsvereinen, die sich auch um Fortbildungen und Versicherungsschutz kümmern. Der SKM Krefeld beschäftigt derzeit insgesamt sieben Betreuerinnen, beim SkF sind es fünf.
Wichtig sei, dass die betreute Person nicht grundsätzlich ihre Geschäftsfähigkeit verliere. „Ein Einwilligungsvorbehalt wird nur in besonderen Ausnahmefällen angeordnet und dient ausschließlich dem Schutz des Betreuten.“
Es gelte immer: so viel wie nötig, so wenig wie möglich stellvertretend zu handeln. Darüber hinaus richte sich die Ausführung der Betreuung immer nach den Wünschen des Klienten bzw. der Klientin. Schwerpunkt sei hierbei die „assistierte Entscheidungsfindung“.
Kontrolle liegt beim Betreuungsgericht
Höchstpersönliche Angelegenheiten und Entscheidungen, wie etwa eine Heirat, das Wahlrecht oder auch die Aufsetzung eines Testaments, bleiben generell den betroffenen Personen vorbehalten. Kontrolliert wird dies alles vom Betreuungsgericht, dem regelmäßig Jahresberichte vorzulegen sind. In besonderen Fällen kann das Gericht darüber hinaus einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzen, der die Arbeit des eigentlichen Betreuers überprüft.
„Aktionstage können dabei helfen, Vorurteile abzubauen, da immer noch viele Menschen Betreuungen mit einem vollständigen Verlust der Selbstbestimmung verbinden“, sagt Sina Lavendel. Zudem soll dadurch die unsichtbare Arbeit von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern vorgestellt werden. Denn jede Person jeden Alters könne von einem Tag auf den anderen auf diese angewiesen sein.
„Ein Sturz, eine Erkrankung, ein Unfall mit bleibenden Folgen – vieles kann dazu führen, dass auch ein junger und bis dahin gesunder Mensch von jetzt auf gleich seine rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbstständig regeln kann.“ Aus diesem Grund sei es für jedermann wichtig, sich bereits frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen.
„Vorsorgen, solange man noch selbst entscheiden kann“, lautet dafür der Leitsatz. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, finanzielle sowie rechtliche Angelegenheiten zu regeln, eine Patientenverfügung legt frühzeitig fest, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall gewünscht oder aber auch abgelehnt werden.
In einer Betreuungsverfügung kann zudem eine Wunschperson benannt werden, welche die rechtliche Betreuung übernehmen kann, sollte dies irgendwann notwendig sein. SKM und SkF bieten dazu sowohl individuelle Beratungsgespräche als auch Informationsveranstaltungen an.
Mit freundlicher Genehmigung der Westdeutschen Zeitung
Autor: Werner Dohmen
Krefeld, 15.09.2026
SKM Krefeld e.V. – Vorstand
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