Menü Schliessen

Vorsorgevollmacht,
Betreuungs- und Patientenverfügung

Heute schon für morgen sorgen.

Von heute auf Morgen kann alles anders sein: Ein Unfall, eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung, ein Schlaganfall oder ein anderes, unvorhergesehenes Ereignis kann dazu führen, dass man – zumindest zeitweise – auf eine rechtliche Stellvertretung angewiesen ist.

Wer für Sie stellvertretend handeln darf und somit wichtige Angelegenheiten nach Ihren Wünschen übernimmt, können Sie selbst bestimmen.

Ihre Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird sehr umfassend erstellt, um die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden. Die Aufgabenkreise wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Ämter- und Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten werden aufgeführt, um alle Eventualitäten abzudecken. Sie können frei bestimmen, welcher geschäftsfähige Angehörige Sie vertreten darf und in welchen Bereichen Sie vertreten werden. Ihr Bevollmächtigter muss niemandem Rechenschaft ablegen und handelt völlig frei. Die Voraussetzung für eine Vollmacht ist, dass Sie geschäftsfähig sind. Sollten Sie keine Person haben, der sie in dem Umfang vertrauen, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen.

Ihre Betreuungsverfügung
Sollten Sie eine rechtliche Stellvertretung brauchen und Sie können keine Vollmacht errichten, kommt es zum sogenannten Betreuungsverfahren. Um eine rechtliche Betreuung einzurichten muss nachgewiesen werden, dass Sie an einer Behinderung leiden, die Sie daran hindert, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Hier wird vom Gericht geprüft, in welchen Bereichen Sie überhaupt vertreten werden müssen. Ihr Betreuer darf Sie dann in allen weiteren Bereichen nicht vertreten, zudem muss er mindestens 1x jährlich einen Bericht verfassen, wie er die Betreuung führt und wie er Ihre Wünsche umsetzt. Ihre Geschäftsfähigkeit bleibt unverändert erhalten.

Laut § 1821 BGB ist ein rechtlicher Betreuer dazu verpflichtet, Ihre Wünsche umzusetzen. Er darf nur dann gegen Ihre Wünsche verstoßen, wenn Sie aufgrund einer geistigen Erkrankung (z.B. einer Demenz) an einer Störung der Geistestätigkeit leiden und sich durch Ihren Wunsch schwerstens gefährden würden. Der Betreuer darf nur dann stellvertretend handeln, wenn es zwingend notwendig ist und Sie bestimmte Dinge nicht mehr regeln können. Er ist dazu angehalten, Ihre vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und muss sich mit Ihnen abstimmen. Sie können in allen Bereichen ebenfalls handeln. Eine Betreuung kann wieder aufgehoben werden, wenn Sie Ihre Erkrankung überwunden haben. Auch ist ein Wechsel des Betreuers möglich.

In einer Betreuungsverfügung kann man Personen sowie Vereine benennen, von denen man betreut werden möchte. Man kann aber auch Personen ausschließen, von denen man nicht betreut werden möchte.

Ihre Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie sich nicht mehr zu Ihrer Behandlung äußern können oder Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. Nicht mehr einwilligungsfähig sind Sie, wenn Sie die Aufklärungsinformationen zu einer Behandlung nicht verstehen und die eigene gesundheitliche Situation sowie die Behandlungsmöglichkeiten und deren Folgen nicht mehr nicht mehr erfassen, bewerten und gegeneinander abwägen können.

Eine geistige Behinderung, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, einen Unfall oder durch ein anderes, schwerwiegendes Ereignis kann dazu führen, dass Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Durch die Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihre behandelnden Ärzte und Ihre Angehörigen wissen, wie sie behandelt werden möchten. Laut § 1827 BGB muss die Patientenverfügung vom rechtlichen Stellvertreter und dem behandelnden Arzt umgesetzt werden, wenn die Verfügung auf die aktuelle Behandlungs- und Lebenssituation zutrifft.

Besonders hilfreich ist eine Beschreibung, was Sie als Lebensqualität für sich selbst erachten. Vielen Menschen finden es wichtig, noch aktiv am Alltag teilnehmen zu können, aktiv mit Menschen kommunizieren zu können, eigene Bedürfnisse mitteilen zu können, mit dem eigenen Zustand zufrieden zu sein und möglichst schmerzfrei zu sein. Trotz geistigen Einschränkungen ist ein Leben mit Qualität absolut möglich.

Wir helfen Ihnen gern mit unserer Erfahrung, eine individuelle Patientenverfügung nach Ihren Wünschen zu erstellen.

Ihre Ansprechpartner*innen