Täter-Opfer-Ausgleich ist:

  • ein Schlichtungsverfahren nach Straftaten

  • eine faire außergerichtliche Regelung und eine Lösungsmöglichkeit bei Konflikten,

  • eine Würdigung und Umsetzung von Opferinteressen, auch zivilrechtliche Ansprüche werden mit einbezogen,

  • zeitnah, unbürokratisch, direkt,

  • freiwillig und kostenlos.

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich

  • wird von kompetenten Konfliktberatern begleitet,

  • wird durch die Staatsanwaltschaft angeregt,

  • sorgt für Rechtsfrieden,

  • ist ein freiwilliges Angebot für für Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren

 

Erfolge des Täter-Opfer-Ausgleichs:

  • Das Verfahren kann eingestellt oder strafmildernd berücksichtigt werden.

  • Der Konflikt ist aufgearbeitet.

  • Es wird eine Wiedergutmachung für das Opfer ausgehandelt.

  • Jeder Beteiligte vertritt seine Interessen.

  • Der Täter übernimmt Verantwortung für sein Tun.

 

 

IHR ANSPRECHPARTNER

Mary Adolphsen
Mary Adolphsen
02151/8412-20
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Öffnungszeiten:

Telefonisch Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr;  Außerhalb der Sprechzeiten oder wenn wir im Gespräch sind, können Sie uns über unseren Anrufbeantworter erreichen. Wir rufen zurück!