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SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Krefeld e.V.

Vormundschaften / Pflegschaften

Sorgsam wie
ein Elternteil

Junge Menschen sind bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig und werden in der Regel durch ihre Eltern vertreten. Es gibt jedoch Situationen, in denen Eltern aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die elterliche Verantwortung zu übernehmen. In solchen Fällen tritt der Staat ein und bestellt einen Vormund, um den Kindern zur Seite zu stehen. Der SKM Krefeld e.V. übernimmt Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige, sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Im Mittelpunkt der Vormundschaft steht das Mündel – also das Kind oder der Jugendliche, dessen Rechte durch den Vormund gewahrt und erfüllt werden. Die Rechte des Mündels sind im Gesetz konkret formuliert. Dazu gehören unter anderem das Recht auf

und weitere.

So übernehmen die Vormünder des SKM Krefeld e.V. die Aufgaben der Personensorge und vertreten die Mündel in allen aufenthaltsrechtlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten. Sie unterstützen bei der Anmeldung zur Schule oder dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Vormünder arbeiten eng mit den Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen, um die Unterbringung und die Maßnahmen der Jugendhilfe sicherzustellen und zu koordinieren. Sie halten regelmäßigen persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen und besuchen sie an ihrem Wohnort, unabhängig davon, ob diese in einer Gast-oder Pflegefamilie, in einer Jugendhilfeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer anderen Wohnform leben.

Weiterführende Informationen zum reformierten Vormundschaftsrecht: BMJ – Vormundschaft und Pflegschaft – Vormundschaft

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